Entsprechend offizieller Definition laut § 172 VVG bedeuted Berufsunfähigkeit:
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
Für den Eintritt der Berufsunfähigkeit gibt es vielfältige Ursachen. Dieses sind neben den klassischen Erkrankungen der Knochen immer mehr Erkrankungen der Psyche, welche meist auf Stress oder Überlastung zurück zu führen sind.
Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern.
Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko, einen Unfall zu erleiden, sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert.
Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Unfallschutz von Geburt an
Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht.
Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.